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News zur GOÄ-Abrechung - Teil 1 / 3

Teil 1 / 3
Die Bundesärztekammer hat am 07.05.2020 die Abrechnungsempfehlungen nach GOÄ im Rahmen der Covid-19-Pandemie beschlossen: 

 

Zur Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie, kann die GOÄ-Nr.  245 analog, mit dem Leistungstext "erhöhte Hygienemaßnahmen" , zum 2,3fachen Satz, in Höhe von 14,57 € je Sitzung abgerechnet werden.

 

Diese Regelung gilt ab dem 05.05.2020 und ist zunächst bis zum 31.07.2020 befristet.

 

Weitere ausführliche Informationen und Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen finden Sie unter nachfolgenden Link der Bundesärztekammer oder können direkt bei uns per Mail oder über unser Kontaktformular angefordert werden.

 

Teil 2 folgt morgen.

 

Herzliche Grüße

Katja Rusch-Saalfrank

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