Tipps für die Nutzung und Anwendung der neuen GOÄ-Abrechnungsempfehlungen der BÄK im Rahmen der Covid-19-Pandemie:
Ergänzend zu den bestehenden Regelungen wurden die Befristungen zu den GOÄ-Abrechnungsempfehlungen zur Covid-19-Pandemie in Bezug auf die Nr. 245 analog und die Erbringung von telemedizinischen Leistungen bis zum 30.09.2020 durch die BÄK am 25.06.2020 verlängert.
Ebenso bis zum 30.09.2020 wurde auch die Befristung verlängert für Mehraufwendungen im Infektionsschutz bei ambulanten Behandlungen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens .
Weitere ausführliche Informationen und Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen können direkt bei uns per Mail oder über unser Kontaktformular angefordert werden.
Soviel von uns in Kürze zu Ihrer weiteren Information.
Herzliche Grüße
Katja Rusch-Saalfrank
Kommentar schreiben