Der aktuellen Mitteilung der Bundesärztekammer vom 16.12.2020 ist zu entnehmen, dass "aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ über den 31.12.2020 hinaus verlängert. Die neue Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar..."
Somit kann die GOÄ-Nr. 245 analog mit dem Leistungstext "Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie,
je Sitzung analog Nr. 245 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen" weiterhin bis zum 31.03.2021 zum 1,0fachen Satz je persönlichen Arzt-Patient-Kontakt berechnet werden.
Viele Grüße
Katja Rusch-Saalfrank
Quelle und weitere Infos: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/verlaengerung-und-aenderung-der-analogabrechnungsempfehlung-fuer-aufwaendige-hygienemassnahmen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/
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