Die Bundesärztekammer hat eine neue Bekanntmachung zur Abrechnung der GOÄ-Nr. 3 bei längeren pandemiebedingten Telefonaten veröffentlicht.
Der Bekanntgabe ist zu entnehmen, dass bei einer dringenden erforderlichen Patientenversorgung eine mehrmalige Berechnung der Nr. 3 bei telefonischer Beratung im Rahmen der Covid-19-Pandemie weiter bis zu viermal im Kalendermonat
möglich ist, pro Sitzung ist die Nr. 3 maximal dreimal je vollendete 10 Minuten berechnungsfähig.
Diese Befristung wurde vom 01.01.2021 bis einschließlich 31.03.2021 weiter verlängert.
Herzliche Grüße
Katja Rusch-Saalfrank
Quelle und weitere Infos: www.bundesärztekammer.de
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