Die Frist der bisherig bestehenden GOÄ-Abrechnungsempfehlungen der BÄK wurden
bis zum 30.06.2021 verlängert.
Das betrifft die bekannten Abrechnungsempfehlungen zur
- Analogabrechnung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie,
- Abrechnung pandemiebedingter längerer Telefonate sowie die
- Abrechnung telemedizinischer psychotherapeutischer Leistungen.
Weitere Informationen dazu gerne bei uns oder
unter bei der Bundesärztekammer (BÄK)
Viele Grüße und bis auf bald
Katja Rusch-Saalfrank
Quelle und weitere Infos: https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/abrechnungsempfehlungen-im-rahmen-der-corona-pandemie/
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