Die Frist der bisherig bestehenden GOÄ-Abrechnungsempfehlungen der BÄK wurden
bis zum 31.12.2021 verlängert.
Das betrifft die bekannten Abrechnungsempfehlungen zur
- Analogabrechnung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie sowie
- Abrechnung telemedizinischer psychotherapeutischer Leistungen.
Weitere Informationen dazu gerne bei uns oder
unter bei der Bundesärztekammer (BÄK)
Viele Grüße und bis auf bald
Katja Rusch-Saalfrank
Quelle und weitere Infos: https://www.bundesaerztekammer.de/index.php?id=8666&no_cache=
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