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BÄK empfiehlt GOÄ-Nr. 5140 analog -

als Zuschlag für Gewebedoppler-Verfahren bei Echokardiographien.

 

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 11.11.2021 die vom Ausschuss "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer (BÄK) die folgende Abrechnungsempfehlung befürwortet:

 

Zuschlag für Gewebedoppler-Verfahren bei Echokardiographien

Abrechnung analog mit der GOÄ-Nr. 5140 (originär "Brustorgane, Übersicht im Mittelformat"), 100 Punkte.

1,0-fach = 5,83 €, 1,8-fach = 10,49 €, 2,5-fach = 14,57 €.

 

Der Zuschlag 5140 analog ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.

 

Weitere Informationen siehe auch unter der Webseite der BÄK:

 

 

 

Viele Grüße

 

Katja Rusch-Saalfrank

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