als Zuschlag für Gewebedoppler-Verfahren bei Echokardiographien.
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 11.11.2021 die vom Ausschuss "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer (BÄK) die folgende Abrechnungsempfehlung befürwortet:
Zuschlag für Gewebedoppler-Verfahren bei Echokardiographien
Abrechnung analog mit der GOÄ-Nr. 5140 (originär "Brustorgane, Übersicht im Mittelformat"), 100 Punkte.
1,0-fach = 5,83 €, 1,8-fach = 10,49 €, 2,5-fach = 14,57 €.
Der Zuschlag 5140 analog ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
Weitere Informationen siehe auch unter der Webseite der BÄK:
Viele Grüße
Katja Rusch-Saalfrank
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