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GOÄ neu? Ziemlich viel Aufregung...

Seit den Veröffentlichungen zur neuen GOÄ ab 11.09.2024 war wieder viel zu lesen zu erneuten Änderungen zur Preisgestaltung, die verbale Medizin erfahre mehr Aufmerksamkeit, dafür werden die technischen Leistungen geringer vergütet, Zuschläge bei erhöhtem Mehraufwand...

 

Und nun?
Muss wieder abgewartet werden bis Mai 2025. Bis dahin will sich die Bundesärztekammer (BÄK) für standesinterne Beratungen Zeit nehmen.  Quelle: ÄrzteZeitung

 

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die GOÄ-Novelle während des dann laufenden Bundeswahlkampfs für September 2025 noch umgesetzt wird.

 

Und jetzt?
Die ärztlichen Leistungen bei privatversicherten Patienten werden weiter nach der "aktuellen" GOÄ abgerechnet. Bis die neuen Änderungen zur GOÄ beschlossen werden und in Umlauf kommen, müssen alle davon Betroffenen sich weiter mit dem altbekannten GOÄ-Regelwerk beschäftigen. 

 

Auch wenn es bis dato keine Anpassungen hinsichtlich dem Punktwert und der damit verbundenen Leistungssteigerung gibt, kann die GOÄ einiges an Honorarpotenzial beeinhalten, wenn die Paragraphen der GOÄ korrekt und vollständig anwendet werden.

 

Haben Sie dazu Fragen? Gerne bin ich für Sie da.

 

Herzliche Grüße

Katja Rusch-Saalfrank

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