Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schreibt vor, dass Arzt- und Zahnarztpraxen die in der Qualitätsmanagement-Richtlinie geforderten Methoden und Instrumente innerhalb von von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung in der Einrichtung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Saalfrank + Partner übernimmt für Sie die
Daneben kann die Funktion als externe Qualitätsmanagementbeauftragte der Praxis mit folgenden Schwerpunkten übernommen werden:
Hinweis - staatliche Beratungszuschüsse möglich!
Qualitätsmanagement-Beratungen zur Einführung und Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems sind förderfähige Leistungen aus dem Europäischen Sozialfond (ESF)!
Windischengrüner Weg 5
95197 Schauenstein
Telefon 0 92 52 25 14 210
via Fax 0 92 52 25 14 216
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